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Steuertipp: Abgabefrist für die Steuererklärung für 2025
Die Frist zur Abgabeder Steuererklärung für das Jahr 2025 endet am 31. Juli 2026. Eine automatischeVerlängerung dieser Frist ist nur möglich, wenn die Steuererklärung über einenSteuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein eingereicht wird. Bei selbsterstellten Erklärungen bleibt die gesetzliche Frist bestehen. Die Abgabefristbetrifft nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch Körperschaftsteuer,Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Wer die Frist versäumt, muss mitVerspätungszuschlägen, Steuerschätzungen, Zwangsgeld oder sogarstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Verlängerung kann auf Antrag beimFinanzamt beantragt werden. Für Steuererklärungen, die von Experten erstelltwerden, gilt die verlängerte Frist für das Jahr 2024 bis zum 30. April 2026 undfür das Jahr 2025 bis zum 1. März 2027.