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Wegen Einzelhandelssteuerregelung: EU-Kommission verklagt Ungarn

30.04.2026

Ungarn muss sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten,weil es seine Einzelhandelssteuerregelung nicht aufgehoben hat. Wie dieEuropäische Kommission mitteilt, hat sie beschlossen, Klage zu erheben

Die Einzelhandelssteuerregelung Ungarns sei nicht mit der Niederlassungsfreiheitvereinbar. Aufgrund der derzeitigen Gestaltung werde der Umsatz beherrschterausländischer Einzelhandelsunternehmen, die als integrierte oder verbundeneUnternehmen in Ungarn tätig sind, mit hohen und stark progressiven Steuersätzenbesteuert. Inländische Einzelhandelsunternehmen, die unter ihrer jeweiligenMarke oder ihrem jeweiligen Logo über Franchise-Systeme im ungarischen Markttätig sind, zahlten jedoch nicht die höchsten Steuersätze, weil ihr Umsatznicht für Steuerzwecke zusammengerechnet wird.

Die Steuerregelung hindert die beherrschten ausländischenEinzelhandelsunternehmen aus Sicht der Kommission, ihre Geschäftstätigkeitähnlich wie inländische Einzelhandelsunternehmen umzustrukturieren. DieEinzelhandelssteuerregelung stelle daher eine Einschränkung derNiederlassungsfreiheit dar.

Im Oktober 2024 habe die Kommission Ungarn einAufforderungsschreiben übermittelt, auf das im Juni 2025 eine mit Gründenversehene Stellungnahme gefolgt sei. Ungarn aber bestreite dieVertragsverletzung. Deswegen bringe die Kommission den Fall jetzt vor den EuGH.

Europäische Kommission, PM vom 29.04.2026

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