Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Verbraucherschutz: EU-Rat gibt grünes Li...

Verbraucherschutz: EU-Rat gibt grünes Licht für mehr Schutz für Pauschalreisende

02.04.2026

Der Rat hat am 30.03.2026 eine Richtlinie zur Überarbeitungder Vorschriften über Pauschalreisen angenommen. Mit den neuen Vorschriftenwird der Schutz von Reisenden gestärkt, die verschiedene touristischeLeistungen – wie Flüge, Transfers, Unterkunft oder Ausflüge – in einem einzigenPaket erwerben. In der überarbeiteten Pauschalreiserichtlinie werden dieDefinition des Begriffs »Pauschalreise« angepasst, die Informationen, dieReisenden zur Verfügung gestellt werden müssen, verbessert und die Rechte von Reisendenim Falle der Stornierung einer Pauschalreise oder einer Insolvenz desDienstleisters klar festgelegt.

Mehr Schutz für Pauschalreisende

Mit der aktualisierten Pauschalreiserichtlinie wird dieDefinition des Begriffs »Pauschalreise« auch dadurch vereinfacht, dassverbundene Reiseleistungen vom Anwendungsbereich der Rechtsvorschriftenausgenommen werden. Außerdem werden klarere Informationspflichten zugunsten vonVerbraucherinnen und Verbrauchern eingeführt, indem insbesondere festgelegtwird, welche Informationen Reisende vor, während und nach ihrer Reise erhaltenmüssen, einschließlich genauere Angaben zu Zahlungsmethoden, Pass-/Visumanforderungen,Barrierefreiheit und Stornierungsgebühren. Mit dem neuen Text werden zudem dieTransparenzvorschriften im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstaltersverbessert und die Veranstalter verpflichtet, Systeme für die Bearbeitung vonBeschwerden einzurichten.

In der neuen Richtlinie werden die Rechte von Reisendenpräzisiert, wenn sie ihre Reise aufgrund höherer Gewalt stornieren. In solchenFällen sollte den Reisenden keine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt werden,und die Reiseveranstalter müssen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattungleisten.

Mit der Richtlinie werden auch Vorschriften über Gutscheineeingeführt, die als Alternative zur Rückerstattung angeboten werden können,sofern sie mindestens dem Wert der ursprünglichen Reise entsprechen, zwölfMonate gültig und einmal übertragbar sind.

Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters müssenReisende innerhalb von sechs Monaten eine Rückerstattung erhalten (diese Fristkann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden). Außerdem wird einbesserer Schutz und eine bessere Aufklärung über die Deckung bei Insolvenzengewährleistet.

Nächste Schritte

Nach der Billigung durch den Rat ist der Rechtsaktangenommen und tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt inKraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um die neuen Regeln aufnationaler Ebene umzusetzen.

Hintergrund

Pauschalreisen, bei denen Reiseveranstalter Leistungen wieFlüge, Unterkunft und Ausflüge kombinieren, sind bei Reisenden beliebt.Aufgrund ihrer Komplexität kann es jedoch problematisch werden, im Falle einerStornierung der Pauschalreise die Kosten erstattet zu bekommen. Die Insolvenzgroßer Unternehmen wie Thomas Cook, aber auch die Auswirkungen derCOVID-19-Krise haben deutlich gemacht, dass die bestehenden Vorschriften imInteresse eines besseren Schutzes nachgebessert werden müssen. Daraufhin hat dieEuropäische Kommission im Oktober 2023 eine Überarbeitung derPauschalreiserichtlinie von 2015 vorgeschlagen, um die Vorschriften fürPauschalreisen zu vereinfachen und den Schutz von Reisenden zu stärken.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 30.03.2026

Mit Freunden teilen