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Tax Omnibus: German Tax Advisers nehmen gemeinsam Stellung

14.04.2026

Zum ersten Mal reichen die German Tax Advisers (GTA) einegemeinsame Stellungnahme in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission ein.Ziel ist die konsequente Vereinfachung von EU-Vorschriften zurUnternehmensbesteuerung.

Mit dem Tax Omnibus wolle die EU-Kommission denVerwaltungsaufwand für Unternehmen spürbar senken, so der DeutscheSteuerberaterverband (DStV). Die GTA – die Brüssler Kooperation des DStV mitder Bundesteuerberaterkammer – begrüßten diesen Ansatz. Zugleich hätten siekonkrete Vorschläge für Vereinfachung, Digitalisierung, Harmonisierung undbessere Rechtssetzung unterbreitet, so der DStV.

So kritisierten die GTA bei der Richtlinie zur Bekämpfungvon Steuervermeidung (ATAD) das dort festgesetzte Mindestschutzniveau. Diesesverhindere eine echte Harmonisierung und fördert Wettbewerbsverzerrungen,Doppelbesteuerung und erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Stattdessenfordern die GTA abschließende Regelungen mit klar begrenzten Öffnungsklauseln.Bei der Zinsschranke unterstützen sie eine Beschränkung der Regelung aufkonzerninterne Finanzierungen, eine verpflichtende Ausgestaltung des Freibetragssowie Maßnahmen zur Abmilderung prozyklischer Effekte, etwa in wirtschaftlichenKrisen. Nachbesserungsbedarf sehen die GTA auch bei der Wegzugsbesteuerung.Entstrickungsbesteuerungen sollten dort unterbleiben, wo Vermögenswerte trotzSitzverlagerung weiterhin vollständig steuerlich im Herkunftsstaat erfasstbleiben.

Die GTA schlagen bei der Mutter-Tochter-Richtlinie vor,starre Listen zulässiger Gesellschaftsformen zu streichen und stattdessen allekörperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen einzubeziehen. Zudem sprechen siesich für ein einheitliches digitales EU-Portal für Dividendenbefreiungen aus.Ergänzend fordern sie den Abbau pauschaler GAAR-Dokumentationspflichtenzugunsten gezielter Prüfungen im Verdachtsfall.

Ähnliche Vorschläge unterbreiten die GTA für die Zins undLizenzgebührenrichtlinie: ein gemeinsames Freistellungsportal, eine klarereDefinition des wirtschaftlichen Eigentümers, die Anerkennung mittelbarerBeteiligungen und eine Angleichung der Beteiligungsschwellen an die MutterTochter Richtlinie.

Ambitioniert sind die Reformvorschläge der GTA zurStreitbeilegungsrichtlinie: Ein vollständig digitalisiertes, einheitlichesBeschwerdeverfahren über ein EU-Portal, klare Fristen, eine stärkereBeteiligung der Steuerpflichtigen und die Einrichtung einer ständigenunabhängigen EU-Schiedsstelle mit verbindlicher Entscheidungskompetenz. Einesolche Reform würde die Verfahren beschleunigen, Rechtssicherheit erhöhen undechte Entlastung für Unternehmen schaffen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 07.04.2026

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