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Statt Riester-Rente: Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen

18.12.2025

Die Bundesregierung hat eine Reform der privatenAltersvorsorge und Eckpunkte für die Einführung einer Frühstart-Rentebeschlossen.

Mit der Reform soll die Riester-Rente abgelöst werden. Dieneue private Altersvorsorge soll speziell für Bürger mit kleinen und mittlerenEinkommen erleichtert werden.

Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben soll als neueProduktkategorie eingeführt werden. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) ermöglichtdas höhere Renditechancen. Daneben solle es für Altersvorsorgende mit einemhöheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte geben, bei denen dasgarantierte Kapital 80 oder 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf.

Die starre Grundzulage von 175 Euro soll von einer zumBeitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst werden. Für jedeneingezahlten Euro bis 1.200 Euro soll es zukünftig einen staatlichen Zuschussvon 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sollen es 20Cent pro Euro sein. Der maximale geförderte Eigenbeitrag soll sich somit auf 1.800Euro pro Jahr belaufen. Zusätzlich soll die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro erhöht werden.

Anbieter sollen ein eigenes Standardprodukt oder dasStandardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten müssen.

Die Bundesregierung will die Kosten für die Bürger reduzieren.Die Abschluss- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeitverteilt werden. Zudem geht die Regierung davon aus, dass es durch neueProdukte, neue Anbieter und Vereinfachungen mehr Wettbewerb geben wird.

Mehr Wettbewerb und eine flexiblere Auszahlungsphase werdees auch geben, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufendeAuszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres)ohne Restkapitalverrentung zulässig sein sollen.

Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohenFörderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen undFamilien mit Kindern wird nach Angaben des BMF beibehalten. Zudem bleibe derSonderausgabenabzug. Darüber hinaus solle das System grundlegend vereinfachtwerden, unter anderem durch eine beitragsproportionale Ausgestaltung derZulagen und den Wegfall der einkommensabhängigenMindesteigenbeitragsberechnung.

Die geplante Frühstart-Rente soll laut BMF dieAltersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuellesAltersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren mitgarantiertem staatlichem Zuschuss von zehn Euro pro Monat stärken. Dieindividuellen Depots würden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorgeanknüpfen.

Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, derenEltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, soll es eine kollektive Anlagelösunggeben. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung könnten die Mittel, die bisherin der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragenwerden.

Die neue private Altersvorsorge soll zum 01.01.2027 starten.Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgenrückwirkend zum 01.01.2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahinnicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 17.12.2025

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