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Pflegeetikett beachtet: Reinigung haftet nicht für Flecken auf Luxusjacke

12.11.2025

Ein Mann bringt seine Luxus-Daunenjacke zur Reinigung. Alser sie wieder abholt, weist sie große Flecken auf. Weil die Reinigungnachweislich die Reinigungsvorgaben des Herstellers beachtet hat, haftet sienicht.

Die Jacke einer Luxusmarke war mit Lederbesätzen versehen. "Nichtwaschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100° C,keine chemische Reinigung im Lösemittel", so die Reinigungsvorgaben aufdem Etikett. Die Reinigungsfirma behauptete, diese beachtet zu haben. DieFlecken rührten daher, das die Lederbesätze wohl nicht farbecht gewesen seien.Der Eigentümer der Jacke wollte den Neuwert der Jacke dennoch ersetzt haben.Kostenpunkt: 1.200 Euro.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab, nachdem einSachverständiger schlüssig und nachvollziehbar vorgetragen hatte, dass dieFlecken nicht auf einer unsachgemäßen Reinigung der Jacke beruhen, sondern dieLederbesätze aufgrund eines Materialfehlers abgefärbt haben.

Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2025, 172 C 17342/22, rechtskräftig

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