Luftverkehrsteuer: Soll wieder gesenkt werden
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines ZweitenGesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vorgelegt. Es geht um eineEntlastung der Airlines bei der Luftverkehrsteuer.
In ihrem Koalitionsvertrag hätten Union und SPD als Maßnahmezur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unterFinanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 01.05.2024 erfolgte Erhöhung dergesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) zurückzunehmenzu.
Nach dem Entwurf sollen die derzeit geltenden gesetzlichenSteuersätze in § 11 Absatz 1 LuftVStG zum 01.07.2026 auf das Niveau dergesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 01.05.2024 gesenkt werden.
Konkret soll der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 1LuftVStG von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt werden; der Steuersatz gemäß §11 Absatz 1 Nr. 2 von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und der Steuersatz gemäß § 11Absatz 1 Nr. 3 LuftVStG von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
Bundesfinanzministerium, PM vom 18.03.2026