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Kündigung: Muss nicht telefonisch bestätigt werden

27.03.2024

Ein Unternehmen handelt unlauter, wenn es von Kunden, die einen Vertrag gekündigt haben, eine telefonische Bestätigung verlangt. Dies hat das Landgericht (LG) Koblenz auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden und den Internetdienstleister Ionos zur Unterlassung verurteilt.

Ionos bietet unter anderem Speicherplatz für E-Mail-Postfächer und Server an. Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag über einen Kündigungsbutton beendet hatte, wurde er vor die Wahl gestellt: Er sollte seine Kündigung entweder innerhalb von 14 Tagen telefonisch bestätigen oder der Vertrag würde wie bisher weiterlaufen.

"Eine Kündigung muss nicht noch einmal bestätigt werden, damit sie wirksam wird. Dabei ist es egal, ob sie über einen Kündigungsbutton oder per Brief erklärt wird", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Es sei nicht zulässig, dass Firmen Verbrauchern das Kündigen von Verträgen durch dieses Vorgehen erschweren. Dies habe das LG genauso gesehen.

Verbraucherzentrale Bayern, PM vom 26.03.2024 zu Landgericht Koblenz, Urteil vom 27.02.2024, 11 O 12/23, nicht rechtskräftig

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