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Kindergeld: Soll künftig ab Geburt ohne Antrag ausgezahlt werden
Um bürokratische Hürden für Familien abzubauen, hat das Kabinettam 18.03.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem das Kindergeld künftignach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll.
Mit der Änderung werde das Once-Only-Prinzip umgesetzt,so das Bundesfinanzministerium (BMF). Daten müssten gegenüber der Verwaltungnur einmal angegeben werden. "Wir wollen, dass Eltern in der aufregendenZeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mitunnötigem Papierkram herumzuschlagen", kommentierte BundesfinanzministerLars Klingbeil (SPD).
Seit 2024 ist es Eltern bereits möglich, vorausgefüllteAnträge für das Kindergeld zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt einesKindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von derFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren soll für Elternnun vereinfacht werden.
Das Gesetz soll mit Wirkung zum 01.01.2027 in Kraft treten.Die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027möglich sein: In einer ersten Stufe (voraussichtlich im März 2027) soll dasKindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens einälteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergelderhält. In einer zweiten Stufe (voraussichtlich im November 2027) soll auch fürerste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungendafür sind laut BMF, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind imInland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestensein Elternteil im Inland arbeitet.
Zum Verfahren erläutert das BMF, dass das Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt) für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID vergebe. DieInformation über die Geburt erhalte das BZSt von den Standesämtern über dieMeldebehörden. Anschließend informiere es die Familienkasse über die Geburteines Kindes. Für die automatische Auszahlung genüge künftig das Vorliegeneiner IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, könne die Auszahlungstarten.
Bürger könnten dem BZSt schon heuteihre IBAN mitteilen – entweder über das PortalELSTER oder über die App IBAN+.Sie könnten auch ihre Bank beauftragen,dem BZSt die IBAN mitzuteilen.
Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlungdes Kindergeldes nicht vorliegen, erhielten die Eltern auch zukünftig einBegrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (zum Beispiel zueiner inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbstständigen) nicht bekannt seien,könnten diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antrag ergänztwerden.
Das BMF plant eigenen Angaben zufolge noch weitereMaßnahmen, die den Kontakt von Bürgern mit der Verwaltung vereinfachen sollen.So arbeite es daran, für einfache Steuerfälle die vorausgefüllte undautomatisierte Steuererklärung auszuweiten. Auch wolle das Ministerium dieSprache der Verwaltung verständlicher und bürgerfreundlicher machen, etwa ineinem Projekt gemeinsam mit den Ländern zum Einkommensteuerbescheid. Zudemsolle das Mitteilungsschreiben zur Vergabe der Steuer-ID verständlicher undbürgernäher formuliert werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 18.03.20926