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Kampf gegen Schwarzarbeit: Mehr Rechte für Landesbehörden

06.11.2025

Landesbehörden sollen im Kampf gegen Schwarzarbeit ähnlicherweiterte Befugnisse erhalten wie die beim Zoll angesiedelte FinanzkontrolleSchwarzarbeit (FKS). Einen entsprechenden Änderungsantrag derKoalitionsfraktionen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zurModernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BT-Drs. 21/1930)hat der Finanzausschuss des Bundestages am 05.11.2025 mit der Mehrheit vonCDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebilligt. Die Fraktion Die Linkeenthielt sich, die AfD-Fraktion votierte dagegen. Die Mehrheit des Ausschusseskommt damit einem Wunsch des Bundesrats nach.

Weitere angenommene Änderungsanträge derKoalitionsfraktionen umfassten die "klarstellende Aufnahme derplattformbasierten Lieferdienste in den Branchenkatalog", die "klarstellendeErgänzung hinsichtlich der Befugniserweiterung bei der selbstständigenDurchführung von Ermittlungsverfahren" sowie bestimmteÜbergangsvorschriften.

Dem Gesetzentwurf insgesamt hat der Finanzausschuss mit denStimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD stattgegeben. Die AfD-Fraktion unddie Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die FraktionDie Linke enthielt sich.

Keine Zustimmung erhielten Anträge der Fraktionen vonBündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2033) und Die Linke (BT-Drs. 21/2037). Diesehatten sich dem Thema Cum-Cum und Cum-Ex gewidmet. Gegen den Antrag der Grünenstimmten die Fraktionen von Union, AfD und SPD, dafür neben den Grünen dieFraktion Die Linke. Für den Antrag der Linken votierten neben derAntragstellerin auch die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen, erscheiterte aber an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen.

Deutscher Bundestag, PM vom 05.11.2025

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