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Jugendliche: Länder für Abschaffung des begleiteten Trinkens
Der Bundesrat ist gegen das so genannte begleitete Trinken. Er hat am 26.09.2025 eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung auffordert, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind.
Die Regelung widerspricht in den Augen der Länder den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention.
Wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gelte besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Früher Alkoholkonsum könne die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.
Zudem legten Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahe, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form so genannten Rauschtrinkens. Auch zeigten Studien, dass das begleitete Trinken keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat. Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken, fordert der Bundesrat.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.
Bundesrat, PM vom 26.09.2025