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Gesetzliche Neuerungen 2026: Das ändert sich für Autofahrer

30.01.2026

Zum Jahreswechsel 2026 sind einige Neuerungen fürAutofahrer in Kraft getreten. Während die Bundesregierung fossile Kraftstoffeverteuert, setze sie gleichzeitig auf Entlastungen für Berufspendler undAnreize für eine klimafreundlichere Mobilität, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wer einen alten Kartenführerschein besitzt, sollte einenBlick auf das Ausstellungsjahr werfen. Alle Führerscheine, die zwischen 1999und 2001 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19.01.2026 umgetauschtsein. Hintergrund sei die EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente.Wer die Frist versäumt, riskiere zwar keinen Punkteabzug, müsse aber mit einemVerwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

An den Tankstellen seien die Preise wieder spürbarangestiegen. Mit dem Jahreswechsel greife die nächste Stufe der CO2-Bepreisung.Der Preis pro Tonne Kohlendioxid betrage nun flexibel zwischen 55 und 65 Euro.

Berufspendler können sich laut Lohnsteuerhilfe über eineverbesserte steuerliche Entlastung freuen. Ab dem 01.01. 2026 gelte die erhöhteEntfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem erstengefahrenen Kilometer. Bislang wurde dieser Satz erst ab dem 21. Kilometerangewandt. Somit erhöhe die neue Entfernungspauschale die absetzbarenWerbungskosten, erleichtere das Überschreiten des Arbeitnehmerpauschbetrags undkönne sich in einer höheren Steuererstattung bemerkbar machen. "BeiArbeitnehmenden mit einem eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag kommt dieEntlastung schon monatlich in Form von mehr Netto auf der Gehaltsabrechnung an",erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Auch Auszubildende, Praktikanten und Minijobber profitiertenweiterhin von den steuerlichen Erleichterungen zum Ausgleich derCO2-Bepreisung. Die Mobilitätsprämie richte sich an Arbeitnehmende undSelbstständige mit geringem Einkommen, die von der erhöhten Pendlerpauschalesteuerlich nicht profitieren würden, da sie kaum oder keine Einkommensteuerzahlen. Die Mobilitätsprämie gleiche diesen Nachteil aus und könne über dasJahr 2026 hinaus nun dauerhaft beantragt werden. Der Antrag lohne sich abererst bei einem längeren Arbeitsweg von mehr als 21 Kilometern und wirke sichsteuerlich nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euroüberschritten wird.

Die Bundesregierung setzt laut Lohnsteuerhilfe auch 2026Anreize für Privathaushalte zum Umstieg auf Elektromobilität. ReineElektrofahrzeuge blieben über das Jahr 2026 hinaus von der Kfz-Steuer befreit.Somit profitierten neu zugelassene E-Autos weiterhin von einer Steuerbefreiungvon bis zu zehn Jahren.

Die steuerliche Förderung von elektrischen Dienstwagen sei bereitsab 01.07.2025 ausgeweitet worden. Die Grenze für die günstige0,25-Prozent-Besteuerung sei von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreisgestiegen. Dadurch seien höherwertige Elektrofahrzeuge für Arbeitnehmendeebenfalls attraktiv geworden, die ihren Firmenwagen privat nutzen. Dergeldwerte Vorteil für die Privatnutzung und die monatliche Lohnsteuerbelastungsinken nach Angaben der Lohnsteuerhilfe in dieser Preisklasse. Liege derBruttolistenpreis des Kfz darüber, werde mit 0,5 Prozent besteuert.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 27.01.2026

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