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Gesetzentwurf beschlossen: Weniger Barrieren für Menschen mit Behinderung

12.02.2026

Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhinauf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzeswill die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehrBarrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.

In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einerBeeinträchtigung. Nach wie vor erschwerten Hindernisse ihren Alltag: imöffentlichen Nah- und Fernverkehr, beim Zugang zu Gebäuden oder beim Ausfülleneines Antragsformulars, so die Bundesregierung. Für Menschen mit Behinderungen seider Abbau von Barrieren die grundlegende Voraussetzung für einegleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Von Barrierefreiheitprofitierten auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.

Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes willdie Bundesregierung die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiterverbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinwirken. DasBundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.

Seit mehr als 20 Jahren verpflichte dasBehindertengleichstellungsgesetz Bundesbehörden und andere öffentliche Stellendes Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Es enthalte etwaRegelungen zur Barrierefreiheit in Bundesbauten oder zur Verwendung vonLeichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache, erläutert die Regierung.

Weitgehend ungeregelt sei bisher der private Bereichgeblieben. Kern des neuen Gesetzes sei es, diese Lücke zu schließen und denZugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zuverbessern. 

Der Gesetzentwurf setzt dabei laut Regierung auf das Konzeptder "angemessenen Vorkehrungen": Private Anbieter sollen danach beiBedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort denZugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Das könne etwa eine einfache mobileRampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant.Das Konzept baue damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligtenstatt auf detaillierte Vorschriften.

Wenn ein privater Anbieter eine "angemessene Vorkehrung"verweigert, sollen Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenlosesSchlichtungsverfahren beantragen können. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kommeeine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichenStellen auch auf Schadensersatz. Die "angemessene Vorkehrung" dürfedas Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten.

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Barrierefreiheit imöffentlichen Bereich weiter zu verbessern. Folgende Änderungen seien geplant: Öffentlichzugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes sollen bis 2045barrierefrei ausgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheitsoll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und DeutscheGebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihrenachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und LeichterSprache zur Verfügung zu stellen. Alle relevanten Dokumente imVerwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein. Undschließlich soll das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belangevon Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.

Bundesregierung, PM vom 11.02.2026

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