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Fremdbesitzverbot bei Steuerberatungsunternehmen: Die Linke fragt nach
Das Fremdbesitzverbot bei Steuer- undWirtschaftsberatungsunternehmen ist Thema einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5071)der Linksfraktion. Da in einigen EU-Staaten kein vergleichbaresFremdbesitzverbot gelte und dort Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihrerseitsFinanzinvestoren als Gesellschafter haben dürften, könnten sichFinanzinvestoren über grenzüberschreitende Strukturen mittelbar an deutschenSteuerberatungsgesellschaften beteiligen.
Für die Unabhängigkeit der Steuerberatung bestünden durcheine Beteiligung von Finanzinvestoren vergleichbare Risiken wie bei derRechtsanwaltschaft. Der Europäische Gerichtshof habe im Dezember 2024 fürRechtsanwaltsgesellschaften das Fremdbesitzverbot als notwendigen Schutz derberuflichen Unabhängigkeit bestätigt.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welcheBeteiligungsstrukturen der Bundesregierung bekannt sind, mit denen seit derGesetzesänderung 2021 das Fremdbesitzverbot mittelbar umgangen wird.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.04.2026