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Europäische Daten-Governance: Bundesregierung legt Gesetz vor

15.01.2026

Die Bundesregierung hat den Entwurf für dasDaten-Governance-Gesetz (BT-Drs. 21/3544) vorgelegt. Der Gesetzentwurf dientder Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance.Diese schaffe einheitliche Vorschriften, um die Entwicklung eines digitaleneuropäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine "auf den Menschenausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und- wirtschaft"voranzutreiben, so die Regierung im Entwurf.

Wie sie weiter ausführt, gilt der Daten-Governance-Rechtsaktseit dem 24.09.2023 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzessei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten deröffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistischeOrganisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung sei als unmittelbar geltendesUnionsrecht zwar nicht umzusetzen, erfordere jedoch nationaleDurchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zuregeln.

Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur(BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unteranderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung vonDatenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolledatenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamtwird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen beider Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen.

Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zurbehördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebührenund Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denenVerstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. DieGeldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt dieBundesregierung aus.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.01.2026

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