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EU-Zollkodex: Belgien soll System für vorübergehende Verwahrung im Luftverkehr umsetzen

10.02.2026

Die Europäische Kommission wird eine mit Gründen verseheneStellungnahme an Belgien richten, weil das Land es versäumt hat, das System fürdie vorübergehende Verwahrung im Luftverkehr gemäß dem Zollkodex der Union(UZK) sowie Artikel 2 Absatz 2 und Abschnitt II.13 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses(EU) 2023/2879 der Kommission vollständig umzusetzen.

Dieses System sei eine wichtige Komponente des digitalenZollrahmens des UZK und habe bis spätestens 31.12.2023 von den Mitgliedstaatenin Betrieb genommen werden müssen, erläutert die Kommission. Trotz einesfrüheren Aufforderungsschreibens habe Belgien das System weder eingeführt noch glaubwürdigeUmsetzungspläne vorgelegt. Daher habe die Kommission beschlossen, eine mitGründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten. Dieses könne nun binnenzwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls mussBelgien sich möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.

Europäische Kommission, PM vom 30.01.2026

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