Grundsicherung: Bundesrat gibt grünes Licht
Rückwirkung erbschaftsteuerlicher Vorschrift: War zulässig
Erfrischungsgetränke: Vorschlag für Zuckersteuer
Schleswig-Holstein hat im Bundesratsplenum am 27.03.2026einen Entschließungsantrag vorgestellt. Das Land fordert eine "Zuckersteuer"für Erfrischungsgetränke sowie eine Altersbegrenzung für den Verkauf vonEnergy-Drinks. Beide Getränke seien gesundheitlich bedenklich.
Um Anreize für Unternehmen zu schaffen, den Zuckergehalt inLimonaden und anderen Erfrischungsgetränken zu senken, solle dieBundesregierung eine entsprechende Steuer oder andere Abgabe auf den Wegbringen. Wer diese Getränke übermäßig zu sich nehme, laufe Gefahr, anÜbergewicht, Adipositas, Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Leiden zu erkranken. Geradebei Kindern und Jugendlichen stelle der hohe Zuckergehalt dieser leichterhältlichen Getränke ein Gesundheitsrisiko dar.
Die durch die Steuer entstehenden Einnahmen solltenzielgerichtet für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden.
Gleichzeitig solle die Bundesregierung eine gesetzlicheAltersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energy-Drinks einführen, heißtes in dem Antrag. Energydrinks enthielten oft Inhaltsstoffe wie Koffein undTaurin, die sich negativ bei der geistigen und körperlichen Entwicklung vonKindern und Jugendlichen bemerkbar machten. Daher sei zu deren Schutz eineAltersgrenze erforderlich.
Die bisherigen Versuche zur Einschränkung des Konsums, wiedie freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft, Informationskampagnen undKennzeichnungspflichten, würden allein nicht ausreichen, um den Zuckergehalt inErfrischungsgetränken nachhaltig zu senken, so das antragstellende Land.
Der Antrag wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.In einer späteren Sitzung stimmt der Bundesrat dann darüber ab, ob er dieEntschließung fasst.
Bundesrat, PM vom 27.03.2026