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Corona-Wirtschaftshilfen: Geplante Beschleunigung findet Zustimmung des Steuerberaterverbandes

20.06.2025

Der Koalitionsvertrag 2025 trifft konkrete Festlegungen zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Überprüfungen der ausgezahlten Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt diese Zielvorgabe.

Der Koalitionsvertrag eröffne den Ländern endlich die entscheidenden Handlungsspielräume, zeigt sich der DStV zufrieden. Sie dürften für die Prüfung der Schlussabrechnungen künftig selbstständig Schwellenwerte festlegen, bis zu denen Stichproben genügen. "Aus Sicht des DStV bedeutet dies endlich Licht am Ende des Tunnels", kommentiert DStV-Präsident Torsten Lüth. Der Verband habe schon lange Verfahrenserleichterungen gefordert, um die Verfahren endlich abzuschließen. Insbesondere bei geringen Fördersummen müssten Unternehmen und Kanzleien von kleinteiligen Nachfragen und Belegabforderungen durch die Verwaltung entlastet werden. Angesichts der Tatsache, dass bislang der größte Teil der Schlussbescheide die seinerzeit beantragte Förderhöhe bestätigt, sei dies ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau, so Lüth weiter.

In der Coronazeit hätten Steuerberater als so genannte prüfende Dritte dazu beigetragen, die massenweisen Antragsverfahren für die betroffenen Unternehmen zu stemmen. Auch die Einreichung der sich anschließenden Schlussabrechnungen hätten sie in einer weiteren Kraftanstrengung bis zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht erledigt. Nun müsse es aus Sicht des DStV darum gehen, dass die Länder und ihre Bewilligungsstellen zügig die Schlussbescheide erstellen. Mehr als 40 Prozent der Fälle befänden sich dort nach wie vor in der Bearbeitung. Das Verfahren drohe sich bis weit in das Jahr 2026 zu erstrecken. Sowohl die betroffenen Unternehmen als auch die Kanzleien benötigten daher umso dringender zeitnahe Rechtssicherheit, ob Rückforderungen bestehen oder nicht.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 19.06.2025

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