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Bundespolizist: Wegen Tätigkeit für kriminellen Sicherheitsdienst aus Beamtenverhältnis entfernt
Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen hat einen Bundespolizisten auf die Klage der Bundesrepublik als Dienstherrin aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Hintergrund war, dass der Beamte einer Nebentätigkeit bei einem kriminellen Sicherheitsdienst nachgegangen war und dabei auch Dienstgeheimnisse preisgegeben hatte.
Der betreffende Sicherheitsdienst war unter anderem durch massive Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben aufgefallen. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat der Polizist auch personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen abgefragt und diese an den früheren Geschäftsführer des Sicherheitsdienstes weitergeleitet. Diesem hat er nach Angaben seiner Dienstherrin außerdem Hinweise auf die Vorgehensweise der Bundespolizei bei der Kontrolle von EU-Führerscheinen gegeben. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass die Anfragen des Geschäftsführers darauf abzielten, die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei der Verwendung von Falsifikaten zu bestimmen. In diesem Zusammenhang habe der Beamte sich auch ein Foto von offenkundig gefälschten EU-Führerscheinen über einen Messenger zuschicken lassen.
Der Polizist machte geltend, nur untergeordnete Hilfstätigkeiten im Sicherheitsdienst ausgeübt und von den gefälschten Führerscheinen nichts gewusst beziehungsweise aus Angst von der Erstattung einer Anzeige abgesehen zu haben. Dem folgte das VG anhand der vorliegenden Beweismittel nicht. Vielmehr habe der Bundespolizist durch sein Gesamtverhalten das Bild eines korrumpierten beziehungsweise korrumpierbaren Polizeibeamten vermittelt und dem Ansehen der Bundespolizei erheblich geschadet. Dass der Verrat von Dienstgeheimnissen an kriminelle Kreise geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizeibehörden erheblich zu schmälern, liege auf der Hand, unterstreicht das VG.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 21.05.2025, 9 A 1/23