Kind verweigert Umgang mit einem Elternteil: Rückschluss auf negative Beeinflussung durch anderen Elternteil unzulässig
Streit um quadratische Verpackung: Ritter Sport verliert gegen "Monnemer Quadrat"
Bürgergeld: Wird zu Grundsicherungsgeld
Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des ZweitenBuches Sozialgesetzbuch (SGB II) grundlegend ändern. Unter anderem soll diesoziale Mindestsicherung nicht mehr "Bürgergeld", sondern "Grundsicherungsgeld"heißen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3541) hat die Regierungnun dem Bundestag zugeleitet.
Ein langfristig starker Sozialstaat brauche die Mitwirkungsbereitschaftaller erwerbsfähigen Menschen. "Er wird getragen vom gemeinsamenVerständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten,die diese wirklich benötigen", heißt es in dem Entwurf.
Dem Grundsatz des Forderns gemäß § 2 SGB II zufolge sollenerwerbsfähige Leistungsberechtigte dem Entwurf zufolge dazu verpflichtet sein, "ihreArbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen". Insbesonderealleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einerVollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung derHilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.
Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit solldurch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärktwerden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durchQualifizierung und Weiterbildung, soll "uneingeschränkt erhalten"bleiben. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt dieRegierung.
Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit dieBetreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder dieTeilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regelzumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenktwerden.
Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme einespersönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlungweiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für diegemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seinerFunktion als "roter Faden" des Integrationsprozesses gestärkt werden.
Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhedes Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigenAufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßighohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehendenzu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit.
Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung will dieBundesregierung "wirkungsvoller und praxistauglicher" ausgestalten.Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können,insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen dieSchutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischenErkrankungen gestärkt werden.
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, sollmit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen müssen als bislang. DerRegelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinenKonsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nichtzu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftesVerfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz könne hier der Anspruch auf dieLeistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auchdie Kosten der Unterkunft, so die Regierung.
Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen,sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlückengeschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.01.2026