Energiesteuer: Staatliche Einnahmen sinken
20.000 Euro zu Ostern: Kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk"
Breites Angebot, weniger Bürokratie: Bundeskabinett modernisiert Steuerberatungsrecht
Das Bundeskabinett will das Recht der Steuerberatungmodernisieren. Dazu hat es am 14.01.2026 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zurÄnderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterersteuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Für Bürger werde Steuerberatungdamit flexibler, für Beratende Bürokratie abgebaut, teilt dasBundesfinanzministerium (BMF) mit.
Der Gesetzentwurf sieht im Bereich des Steuerberatungsrechtsvier wesentliche Änderungen vor:
Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine werden umfassendmodernisiert. Unter anderem sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratungdurch Lohnsteuerhilfevereine vereinbare Tätigkeiten entfallen. Das ist zumBeispiel der Fall, wenn das Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins zusätzlichEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Zudem soll zukünftig dieLeitung von drei statt bisher zwei Beratungsstellen durch eine Person zulässigsein. Nach Schätzungen des BMF können dadurch zukünftig zusätzlich circa 35 500Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. DieKosten für Steuerberatung werden sich dadurch jährlich um circa zehn MillionenEuro verringern.
Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachenwird neu geregelt. Zum Beispiel dürfen Energieberater künftig auch aufsteuerrechtliche Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit ihrer Beratungstehen.
Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung inSteuersachen wird erweitert. Neben nahen Angehörigen dürfen zukünftig auchandere nahestehende Personen unentgeltlich beraten. Zudem sollen sogenannte TaxLaw Clinics an Universitäten zulässig sein.
Das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen vonSteuerberatern fällt weg. Das bedeutet, dass eine weitere Beratungsstelleunterhalten werden kann, ohne dass diese durch einen anderen Steuerberatergeleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere steuerlicheMaßnahmen:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung desMindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent wirktScheinsitzverlegungen von Unternehmen entgegen. Niedrige Hebesätze sind bisheroft ein Anreiz für Unternehmen, ihre steuerliche Ansässigkeit in entsprechendeKommunen zu verlegen, auch wenn sie dort nicht substanziell tätig sind.
Außerdem enthält der Entwurf Änderungen desGrunderwerbsteuergesetzes, um eine mögliche zweifache Besteuerung desselbenLebenssachverhaltes beim Auseinanderfallen von Verpflichtungs- (Signing) undVerfügungsgeschäft (Closing) auszuschließen. Zudem werden die Anzeigefristenfür Beteiligte nach § 19 Grunderwerbsteuergesetz auf einen Monat verlängert.
Bundesfinanzministerium, PM vom 14.01.2026