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Belege: Was beim Einreichen zu beachten ist
Wer bei der Steuerausnahmsweise noch Papierbelege einreicht, soll diese nicht im Original,sondern nur als Kopie übersenden. Hierauf weist das Landesamt für Steuern(LfSt) Bayern hin. Hintergrund ist, dass die Steuerverwaltung alleeingereichten Papierbelege einscannt und danach regelmäßig vernichtet.
Das LfSt merktzugleich an, dass man grundsätzlich keine Belege zu seiner Steuererklärungeinzureichen braucht. Wer das dennoch tun wolle, sollte die Belege vorzugsweiseelektronisch – zum Beispiel per Elster oder über die Schnittstellen andererSoftwareanbieter – übermitteln.
Zudem bitte dasLfSt Bayern darum, auch Anträge, Einsprüche und Mitteilungen an das Finanzamtmöglichst nur noch elektronisch zu übersenden. Auch hierfür könne Elstergenutzt werden. Über diesen Weg erhalte man auch unmittelbar eineEingangsbestätigung; zudem erleichtere die elektronische Übermittlung denBearbeitungsvorgang.
Landesamt fürSteuern Bayern, PM vom 15.01.2026