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100 Jahre Steuerrecht: Hessens Finanzministerium fordert Vereinfachungen
Vor rund 100 Jahren wurden in Deutschland die Grundlagen fürdas heutige Steuersystem gelegt. Hessens Finanzminister R. Alexander Lorz nimmtdies zum Anlass, Bilanz zu ziehen. Sein Anliegen: Automatisierung,Pauschalierung und Digitalisierung.
"Mehr Automatisierung und weniger Bürokratie könntenwir dadurch erreichen, dass die Besteuerung von Alters- und Rentenzahlungenanalog zum Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmenden zukünftig direkt an der Quelleerfolgt", so der CDU-Politiker. So könnten die Rentenversicherungsträgerdie Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Millionen Rentner wärendamit von der Steuererklärungspflicht befreit und müssten später auch nichtsmehr nachzahlen.
Lorz fordert zudem mehr Pauschalierung und Typisierung –auch wenn das bedeute, künftig nicht mehr jeden individuelle Lebenssachverhaltbis ins Kleinste bei der Steuererklärung abzubilden.
Durch die Vereinfachung und Automatisierung inMassenverfahren etwa bei Renteneinkünften könnten Rentner weitgehend von einerVerpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen befreit werden, "indemwir analog zum Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einenautomatischen Steuerabzug auch bei der Rente einführen", so Lorz. DieBesteuerung von Alters- und Rentenzahlungen würde direkt an der Quelleerfolgen, indem beispielsweise die Rentenversicherungsträger die Steuereinbehalten und an das Finanzamt abführen. Rentner würden dann zwar zunächsteinen etwas geringeren Betrag ausgezahlt bekommen, wären aber dafür von derSteuererklärungspflicht befreit und müssten damit später auch nichts mehrnachzahlen.
Durch pauschale Ansätze könnten typischerweise anfallendeKosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Home-Office oderArbeitsmittel schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, fährt dasFinanzministerium Hessen fort. Die heute üblichen Steuererstattungen durch denSteuerbescheid würden damit bei der Berechnung der monatlich abgeführtenLohnsteuer bereits eingerechnet. Die Bürger bekämen dann früher die Erstattung,beziehungsweise verfügten über mehr Netto, und eine Steuererklärung würde insehr vielen Fällen überflüssig. An der grundsätzlichen steuerlichenAbzugsfähigkeit dieser Aufwendungen ändere sich dadurch nichts. Aber der Abzugerfolge dann eben in Form einer Pauschale und nicht mehr über individuelleNachweise, so Lorz. Der Finanzminister meint, es entlaste alle, wenn solchetypischen Kosten steuerlich abgezogen würden, ohne dass das ganze Jahr überBelege gesammelt und aufgehoben werden müssten.
Steuerverfahren könnten mithilfe von Digitalisierungvereinfacht werden. Als Beispiel nennt das hessische Finanzministerium Spendenbescheinigungen.Sie könnten automatisch und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteltwerden, Bürger müssten diese dem Finanzamt dann nicht mehr gesondert vorlegen.Den Spendenabzug übernehme das Rechensystem der Steuerverwaltung automatisch.
Die automatisierte Festsetzung von Lohn- undRenteneinkünften ließen sich nach Ansicht des Ministeriums durch Typisierungund Pauschalierung der steuerrelevanten Ausgaben erreichen. Statt Aufwendungenindividuell und mit Einzelnachweis zu berücksichtigen, ermögliche der Ansatzvon Pauschbeträgen eine Steuererhebung, die bereits an der Quelle (Lohnsteueroder Steuereinbehalt durch die Rententräger) so zielgenau ausgestaltet werden könne,dass nur noch in Ausnahmefällen eine Steuererklärung notwendig sei. Neben demGewinn von Zeit und Lebensqualität ergäbe sich oft auch ein Liquiditätsvorteil,weil die bisherige Steuererstattung quasi schon laufend erfolge.
Finanzministerium Hessen, PM vom 06.11.2025