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Rentenbesteuerung jetzt nachbessern!

Top News / Presseinformation 28.11.2019

Bund der Steuerzahler: Geltende Regeln können zur Zweifachbesteuerung führen

Weil die Absicherung im Alter für viele Bürger ein wichtiges Thema ist, muss endlich über die Rentenbesteuerung diskutiert werden! „Gute Rentenpolitik setzt immer gute Steuerpolitik voraus“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, mit Blick auf aktuelle Medienberichte. „Bisher wird vor allem darüber gesprochen, wie die Bruttorente erhöht wird – es muss aber auch auf den Tisch, was den Bürgern nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung zum Leben bleibt.“

Wir warnen vor der Doppelbesteuerung bei Rentnern

Schon seit Jahren weist der Verband auf Mängel in diesem Bereich hin, weil die geltenden Regeln zu einer Zweifachbesteuerung führen können. Denn schon heute gibt es erste Fälle, bei denen Senioren doppelt belastet werden: Sie haben aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt und werden bei der Auszahlung ihrer Rente erneut besteuert. Ein entsprechender Fall liegt aktuell dem Bundesfinanzhof vor (Az.: X R 20/19). An diesem Punkt warnt der Bund der Steuerzahler: Deutlich stärker werden künftige Rentnerjahrgänge betroffen sein. Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern. Deshalb fordert der Verband, dass die Politik nachbessert. Dazu hatte der BdSt bereits vor Monaten die Rentenkommission angeschrieben.

Wir setzen uns konkret dafür ein, dass

  1. die geltenden Steuerregeln überarbeitet werden, sodass keine Zweifachbesteuerung eintritt.
  2. die Steuern direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden (ähnlich wie der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern).
  3. alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten und damit – von Amts wegen – bis zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs offenbleiben.

Der dritte Punkt ist besonders erwähnenswert – vor allem, weil viele Senioren stark verunsichert sind, ob in ihrem Fall eine Doppelbelastung vorliegt. Häufig folgt dann ein aufwendiger Schriftwechsel mit dem Finanzamt – mit einem Vorläufigkeitsvermerk lässt sich dies jedoch vermeiden. Zur Rentenbesteuerung hatte der BdSt in den vergangenen Monaten mehrere tausend Anfragen erhalten. Holznagel fordert: „Es muss besser darüber aufgeklärt werden, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und ob eine Zweifachbelastung vorliegt.“

  • Der BdSt bietet Interessierten die Broschüren „Senioren und Steuern“ sowie „Steuererklärung für Senioren“ an, die bei den jeweiligen Landesverbänden bestellt werden können.

 

Zum Hintergrund

Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Das ist zunächst einmal kein schlechter Ansatz: Denn in der Regel ist der persönliche Einkommensteuersatz in den Erwerbsjahren, in denen die Beiträge steuermindernd abgesetzt werden können, deutlich höher als im Rentenalter, wenn die Rente versteuert wird. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise, bis 2040 komplett auf das neue System umgestellt ist. Allerdings wurden die Besteuerungsdaten vor 2005 festgelegt und seitdem nicht mehr überprüft. Das ist aus Sicht des BdSt aber erforderlich, um Fälle einer Zweifachbesteuerung zu vermeiden.

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