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Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollen steigen

Presseinformation 14.12.2022

BdSt Rheinland-Pfalz appelliert an Ministerpräsidentin Dreyer

Endlich soll der Weg für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer freigemacht werden! Damit das Vorhaben der Ampel-Bundesregierung eine Mehrheit im Bundesrat findet, appelliert der Steuerzahlerbund an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, an diesem Freitag für eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge zu stimmen. Anschließend könne, so hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin, mit den Ländern gemeinsam beraten und das Vorhaben im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt werden.

Nach unterschiedlichen Auffassungen in der Bundesregierung zur Anhebung der Freibeträge liegt nun eine gemeinsame Position der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP auf dem Tisch. „Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der Handlungsbedarf ist enorm – schließlich hat sich bei den Freibeträgen seit 2009 nichts mehr getan“, betont BdSt-Geschäftsführer René Quante. „Umso dringlicher ist nun ein Inflationsausgleich, damit die Besteuerung von Erbschaften erst recht in diesen Zeiten an die Lebenswirklichkeit angepasst wird.“

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Danach könnte eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen unter bestimmten Umständen teurer werden, weil Bewertungsverfahren geändert werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu.

Bislang nicht vorgesehen war die Anhebung der Freibeträge bei Schenkung oder Vererbung. Im Erbschafts- oder Schenkungsfall hat jeder Ehegatte einen Freibetrag von 500.000 Euro, jedes Kind in Höhe von 400.000 Euro, weitere und Nichtverwandte sogar nur 20.000 Euro, wenn die Erben ihr Elternhaus nicht selbst bewohnen. Der Freibetrag kann alle 10 Jahre genutzt werden. Bewohnen Ehegatten oder Kinder das Familienheim selbst, gelten weitere Steuerbefreiungen.

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