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+++ Corona-Überbrückungshilfe beantragen / Antragstellung ab sofort möglich +++

Service GmbH / Corona 08.07.2020

Kleine und mittelständische Unternehmen, Solselbstständige sowie gemeinnützige Organisationen und Unternehmen können nun einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Die Überbrückungshilfe soll diesen Unternehmen helfen, coronabedingte Umsatzausfälle aufzufangen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher wird der Zuschuss ausfallen. Wichtig: Der Zuschuss wird nur für betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten, Grundsteuern und feste Ausgaben gewährt. Aufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt monatlich 50.000 Euro – für maximal drei Monate. Der Betrag ist nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt.

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