Nr. 30 - Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern
Nr. 32 - Betriebsübergabe an die Kinder
Nr. 31 - AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
Wer im Unternehmen investiert, steht häufig vor einer ganz praktischen Frage: Über welchen Zeitraum darf ein Wirtschaftsgut steuerlich abgeschrieben werden? Genau hier hilft die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, wie diese Tabellen funktionieren und wie Unternehmer sie in der Praxis richtig nutzen.
In vielen Betrieben werden regelmäßig Geräte, Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen angeschafft. Für die steuerliche Abschreibung ist entscheidend, wie lange ein Wirtschaftsgut üblicherweise genutzt wird. Diese sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bildet die Grundlage für die jährliche Abschreibung. Die AfA-Tabellen liefern dafür wichtige Orientierung.
Gerade in der Praxis tauchen dabei typische Fragen auf: Wie lange wird ein Fahrzeug steuerlich abgeschrieben? Welche Nutzungsdauer gilt für Maschinen, technische Anlagen oder Büroausstattung? Und was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut tatsächlich kürzer genutzt wird als in der Tabelle vorgesehen? In solchen Fällen kann eine andere Nutzungsdauer relevant werden.
Der BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wie AfA-Tabellen zur Ermittlung der Nutzungsdauer eingesetzt werden, welche Bedeutung sie für die steuerliche Abschreibung haben und wie Unternehmer sie bei Investitionsentscheidungen richtig anwenden. Damit erhalten Betriebe eine wertvolle Orientierung für ihre steuerliche Planung.
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