Nr. 28 - Die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
Nr. 31 - AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
Nr. 30 - Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern
Unternehmer und Freiberufler investieren regelmäßig in Geräte, Fahrzeuge, Maschinen oder Büroausstattung. Doch steuerlich stellt sich sofort eine zentrale Frage: Können diese Anschaffungen sofort abgesetzt werden – oder müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden? Genau hier setzt unser BdSt-Ratgeber zur Absetzung für Abnutzung (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsgütern an.
Viele Investitionsentscheidungen im Unternehmen hängen davon ab, wie sich Anschaffungen steuerlich auswirken. Wer beispielsweise neue Büromöbel, Maschinen oder Fahrzeuge kauft, kann die Kosten in der Regel nicht vollständig im Jahr der Anschaffung absetzen. Stattdessen müssen sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Welche Abschreibungsmethode angewendet werden kann und wie hoch die jährliche steuerliche Entlastung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Besonders interessant wird es bei steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um Investitionen. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Abschreibungsarten – etwa die lineare oder unter bestimmten Voraussetzungen auch eine degressive Abschreibung. Zudem können kleinere Anschaffungen unter bestimmten Bedingungen sofort als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Auch bei speziellen Wirtschaftsgütern gelten teilweise eigene steuerliche Regeln.
Der BdSt-Ratgeber zeigt praxisnah, welche Abschreibungsarten für bewegliche Wirtschaftsgüter existieren, wann eine Sofortabschreibung möglich ist und welche steuerlichen Besonderheiten Unternehmer bei neuen Investitionen berücksichtigen sollten. Wer betriebliche Anschaffungen plant, erhält hier einen verständlichen Überblick über wichtige steuerliche Grundlagen.
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