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BdSt NRW fordert von Landesregierung Überarbeitung der Altschuldenlösung
Zur Anhörung am 18. August im Landtag zu einer Altschuldenlösung für die Kommunen gab der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen eine schriftliche Stellungnahme ab. In dieser fordert der BdSt NRW die Landesregierung auf, ihr Konzept zum Abbau der kommunalen Altschulden grundlegend zu überarbeiten.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalens, Rik Steinheuer, erwartet von der Landesregierung endlich ein tragfähiges Konzept zur Entschuldung vorzulegen: „Als letztes Bundesland mit dem Problem der kommunalen Altschulden sollte die nordrhein-westfälische Landesregierung möglichst bald ein Programm zur Altschuldentilgung umsetzen. Das bisher vorliegende Konzept der Landesregierung hat jedoch zahlreiche Mängel und sollte grundlegend überarbeitet werden.“
Wie andere Bundesländer mit einer Altschuldenlösung sollte die Landesregierung eigene Landesmittel einsetzen und nicht ausschließlich Gelder der Kommunen für den Schuldendienst einbehalten. Außerdem fehlt dem Konzept bisher eine konkrete Maßnahme zur Verhinderung neuer kommunaler Schuldenberge. Der BdSt empfiehlt hierzu die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für zukünftige Liquiditätskredite, welcher bereits in zahlreichen Bundesländern für solide Kommunalfinanzen sorgt. Auch in NRW gab es einen solchen Genehmigungsvorbehalt bis 1994. Nach dessen Abschaffung schnellten die Kassenkredite der Städte und Gemeinden nach oben. Hier gilt es nun nach einer zielgerichteten Altschuldenlösung, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
=> Stellungnahme des BdSt mit ausführlicher Beurteilung des Konzepts und Vorschlägen
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