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+++ Arbeitgeber können Fristverlängerung für Lohnsteuer-Anmeldung beantragen / Verlängerung jetzt bundesweit möglich+++

Service GmbH / Corona 23.04.2020

Unternehmen bekommen in der Corona-Krise einen weiteren Liquiditätspuffer: Nach einem heute veröffentlichen Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium können von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber eine Fristverlängerung für Lohnsteuer-Anmeldungen beantragen. Grundsätzlich ist die Lohnsteuer-Anmeldung für die Arbeitnehmer monatlich bzw. vierteljährlich abzugeben. Nun kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung von maximal 2 Monaten beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber selbst oder sein mit der Lohnsteueranmeldung Beauftragter unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich abzugeben.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen war dies bereits zuvor möglich, nun gilt die Regelung einheitlich für alle Bundesländer.

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