
Die Schuldenuhr Deutschlands tickt jetzt im Tempo 2022
Straßenreinigung und Winterdienst - wenn der Gebührenbescheid kommt
Abwasser - wenn der Gebührenbescheid kommt
In vielen Gemeinden ist die Position Abwassergebühren, die die Schmutz- und die Niederschlagswasser-Gebühren umfasst, der Höhe nach am auffälligsten. Hier sollte man schauen, ob sich die Gebührensätze im Bescheid mit den Gebührensätzen in der Abwasser-Gebührensatzung decken. Mittlerweile haben alle 396 Städte und Gemeinden in NRW ihre Satzungen in einer Lesefassung auf ihrer Homepage hinterlegt.
Da die Schmutzwassergebühr nach dem Verbrauch von Frischwasser (Frischwassermaßstab) festgesetzt wird, sollte man prüfen, ob der Frischwasserversorger dem Abwasserentsorger den richtigen Frischwasserbezug in Kubikmeter übermittelt hat. Für die Berechnung der Gebühren wird meist der Frischwasserverbrauch des Vorjahres zugrunde gelegt. Hat man z.B. im letzten Jahr beantragt, Frischwasser zur Gartenbewässerung vom Schmutzwasser abzuziehen, sollte man prüfen, ob dies berücksichtigt wurde.
Bei der Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) dürfen nur die abflusswirksamen, vollversiegelten Flächen, von denen Regenwasser in den Kanal vor dem Haus gelangen kann, veranlagt werden. So kann in der Regel Regen von versiegelten Terrassen oder von Dächern von Gartenhäuschen hinter dem Haus nicht in den Kanal vor dem Haus gelangen. Deshalb dürfen solche Flächen nicht in die Berechnung der Niederschlagswasser-Gebühren einfließen.
Meist haben die Kommunen, als sie die gesplitteten Schmutz- und Regenwasser-Gebühren eingeführt haben, Fragebogen an die Grundstückseigentümer verschickt und darum gebeten, die versiegelten Flächen selbst einzutragen. Diesen Fragebogen sollte man in regelmäßigen Abständen zur Hand nehmen und kontrollieren, ob die Angaben noch der Realität entsprechen. Viele Kommunen gewähren „Rabatte“ bei der Regenwassergebühr, wenn man Flächen begrünt oder teilentsiegelt – beispielsweise durch begrünte Garagendächer oder Rasengittersteine in der Einfahrt.
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