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Straßenreinigung und Winterdienst - wenn der Gebührenbescheid kommt

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 12.01.2022, Harald Schledorn

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden meist nach dem Frontmetermaßstab festgesetzt, also nach dem gemeinsamen Grenzverlauf des Grundstücks mit der zu reinigenden Straße. Hat man ein Vorderliegergrundstück, das direkt an die zu reinigende Straße angrenzt, kann man selbst leicht nachmessen. Schwieriger wird es bei einem Hinterliegergrundstück, das nicht direkt an die zu reinigende Straße angrenzt. Hier könnten Sie Kontakt zum BdSt NRW aufnehmen, um den Sachverhalt abzuklären. 

Bei der Überprüfung seiner Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sollte man die Straßenreinigungssatzung und die Anlage mit dem Straßenverzeichnis zur Hand haben. Hier ist für jede öffentliche Straße geregelt, wer was wie oft zu machen hat. Häufig ist die Gehwegreinigung auf die Anwohner übertragen worden, während die Kommune die Fahrbahn reinigt.     

Ist die Stadt / Gemeinde reinigungspflichtig, sollte man prüfen, ob die Kommune auch gereinigt hat. Reinigungsausfälle über einen Monat hinaus können die Frage aufwerfen, ob die Kommune gezahlte Straßenreinigungsgebühren zurückerstatten muss. Bevor man zur Tat schreitet, sollte man Einblick in die so genannten Reinigungsprotokolle bei der Kommune nehmen und mit dem BdSt NRW Kontakt aufnehmen.

 

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