Zukunft der Mehrwertsteuer in Europa: Steuerberaterverband für allgemeines Reverse-Charge-Verfahren
Die EU-Kommission arbeitet an der Weiterentwicklung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Durch eine Befragung von Umsatzsteuerexperten untersucht sie unterschiedliche Ansätze. Hieran hat sich eigenen Angaben zufolge auch der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) beteiligt. Er sprach sich für ein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren und eine Option bei der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus.
Ziel der Studie der Kommission sei es, Schwächen des aktuellen Systems zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge insbesondere in den Bereichen Vereinfachung, Digitalisierung und Ökologisierung zu erarbeiten. Bestandteil der Studie ist laut DStV eine Online-Umfrage, die sich an Experten im Mehrwertsteuerrecht richtete. Die Ergebnisse sollen in die Studie einfließen.
Der DStV hat seine Position in die Umfrage eingebracht. Mit seinen Antworten sprach er sich für die Einführung eines allgemeinen Reverse-Charge-Verfahrens aus. Ein solches Verfahren würde zur Vereinfachung der Umsatzsteuererhebung beitragen und das Betrugsrisiko deutlich reduzieren.
Eine zusätzliche Anregung zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems sieht der DStV bei der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Er setzt sich dafür ein, dass Bildungsanbieter künftig ein Wahlrecht erhalten, ob sie ihre Leistungen umsatzsteuerfrei oder steuerpflichtig anbieten wollen. Dies würde insbesondere die bestehenden Unsicherheiten rund um § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz reduzieren und für mehr Planungssicherheit sorgen. Hierzu brauche es dringend eine Aufnahme der Bildungsleistungen in Artikel 137 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 05.06.2025