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Zivilgerichtsbarkeit: Online-Verfahren soll erprobt werden
Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben: Sie hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BT-Drs. 21/1509) vorgelegt. Dieser wurde am 12.09.2025 im Anschluss an die erste Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme soll das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden.
Ziel ist es, Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten.
Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwälte erstreckt werden. Dabei soll die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.09.2025