Jahresbericht Steuern: Rückgang der Einnahmen in der EU – Steuermix bleibt stabil
Cum-Cum-Geschäfte: Grüne fragen nach Aufarbeitung
Wählen aus dem EU-Ausland: Wird einfacher
Das Wahlrecht für Europäer, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, wird einfacher. Das gilt nach Angaben der EU-Kommission sowohl für Europa- als auch für Kommunalwahlen.
So müssen die EU-Mitgliedstaaten rechtzeitig klare Informationen über Wählerregistrierung, Wahltermine und Wahlverfahren bereitstellen. Das soll sicherstellen, dass diese Informationen in einer Sprache bereitgestellt werden, die von den Wählern verstanden wird.
Um die Rechte mobiler EU-Bürger zu stärken, haben Personen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nun denselben Zugang zur vorzeitigen Stimmabgabe und, soweit verfügbar, zur Brief- oder Online-Abstimmung unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Mitgliedstaates.
Neue Vorlagen sollen das Registrierungsverfahren sowohl für Wähler als auch für Kandidaten vereinfachen, und ein neues sicheres System, das von der Kommission bereitgestellt wird, soll den Ländern helfen, Daten auszutauschen, um Mehrfachwahlen zu verhindern.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften umzusetzen, das heißt bis Juni 2027.
Europäische Kommission, PM vom 24.06.2025