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VW: Verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Der Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts (KBA) für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) aus dem Jahr 2016 war rechtswidrig. Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen, erläutert das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein.
Daher müsse das KBA die VW AG umgehend auffordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.
Die Abschaltung der Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unterhalb von 10 Grad Celsius (so genanntes Thermofenster) und bei niedrigem Umgebungsdruck oberhalb von 1.000 Höhenmeter seien eine nach europäischem Recht grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung.
In Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs komme eine Ausnahme zum Motorschutz nicht zum Tragen, weil relevante Teile des Gebietes der EU bei einer monatlichen Betrachtung Durchschnittstemperaturen unter zehn Grad Celsius aufwiesen beziehungsweise oberhalb von 1.000 Höhenmetern lägen. Insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes komme es nicht auf das Unionsgebiet insgesamt an, betont das OVG. Sinn und Zweck der EU-Regelungen sei die Reduktion lokal wirkender Stickoxiden.
Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.2025, 4 LB 36/23