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Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer: Bayerische Finanzämter verschicken keine Zahlungshinweise mehr
Die bayerische Finanzverwaltung verschickt ab sofort für diegleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowiefür die zugehörigen Folgesteuern vor Fälligkeit keine Zahlungshinweise mehr.Hierauf weist das bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hin.
Mit einem Schreiben seien Bürger bisher per Briefpost aufeinen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hingewiesen worden, so das LfSt.Bislang habe Bayern diesen Service als einziges Bundesland nochaufrechterhalten.
SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung vonDaueraufträgen böten Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihrenregelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. DerVersand dieser Schreiben sei insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kämensteigende Kosten für Papier, Druck und Versand.
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit werde daherab sofort eingestellt. Betroffene Bürger würden somit bereits an den nächstenZahlungstermin nicht mehr erinnert. Für die unkomplizierte Abwicklung derVorauszahlungen empfiehlt das LfSt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.So stelle man sicher, dass die Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.
Überdies würden künftig auch keine Überweisungsträger mehran Schreiben der Finanzverwaltung angehängt. Denn der Anteil anPapierüberweisungen sei stark rückläufig. Somit seien auch die damitverbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt.
Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 10.02.2026