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Verkauf kinderähnlicher Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier

18.02.2026

Wegen süchtig machenden Designs, mangelnder Transparenz derEmpfehlungssysteme sowie des Verkaufs illegaler Produkte, darunterkinderähnliche Sexpuppen, hat die Europäische Kommission eine Untersuchunggegen Shein eingeleitet. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste(Digital Services Act, DSA).

"In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, obsie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden",betont Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission. Der DigitalServices Act schütze die Sicherheit und das Wohlergehen von Verbrauchern undversorge sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sieinteragieren. "Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und seineVerantwortung einhält."

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens kündigt dieKommission an, weiterhin Beweise zu sammeln, beispielsweise durch zusätzlicheAuskunftsersuchen an Shein oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oderBefragungen.

Die aktuelle Entscheidung folge auf vorläufige Analysen dervon Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte, der Antworten auf dieförmlichen Auskunftsersuchen der Kommission sowie der von Dritten übermitteltenInformationen.

Die Kommission hat Shein seit Mitte 2024 bereits drei Mal umAuskunft gebeten, um weitere Informationen über die Einhaltung des DSA durchdas Unternehmen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Verbrauchern undMinderjährigen sowie über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme, zuerhalten.

Europäische Kommission, PM vom 17.02.2026

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