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Trotz BFH-Urteils zum Soli: DIHK weiter für Abschaffung der Abgabe

31.01.2023

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädiert trotz des Urteils, mit dem der Bundesfinanzhof (BFH) den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form als verfassungsgemäß bestätigt hat, für eine Abschaffung. Die BFH-Entscheidung hindere die Politik nicht daran, den Solidaritätszuschlag dennoch abzuschaffen, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Die Abschaffung sei wichtig, um die Wirtschaft in der Krise zu entlasten.

"Derzeit trägt die Wirtschaft rund die Hälfte des verbliebenen Soli-Aufkommens von immerhin elf Milliarden Euro pro Jahr", berichtet Adrian. "Über die Einkommensteuer sind rund 2,2 Millionen Einzel- und etwa 400.000 Personenunternehmen betroffen, über die Körperschaftsteuer zusätzlich fast 800.000 Kapitalgesellschaften."

Gleichzeitig belasteten die aktuellen Krisen die Betriebe stark, so Adrian weiter. Die seit Januar 2023 geltenden Anpassungen im Einkommensteuertarif brächten den Unternehmen keine Verbesserungen, stellt der DIHK-Präsident klar. "Denn sie sind nur ein teilweiser Inflationsausgleich – die reale Belastung steigt vielmehr weiter. Deshalb wäre die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für sie ein wichtiges Signal und ein dringend notwendiger Entlastungsschritt."

Deutscher Industrie- und Handelskammertag, PM vom 30.01.2023

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