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Titelmissbrauch: Verurteilung zu Geldstrafe rechtskräftig

30.01.2024

Wegen Titelmissbrauchs muss ein Mann eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro zahlen. Die entsprechende Strafe hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main jetzt bestätigt. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

Der Verurteilte hatte über mehrere Jahre hinweg fortwährend die Bezeichnung "Dr."genutzt, obwohl er weder im Inland noch im Ausland einen Doktortitel ordnungsgemäß erworben hatte. So ließ er die Bezeichnung in seinen Personalausweis eintragen, verwendete sie in seinen mit seinem Arbeitsgeber geschlossenen Verträgen und in E-Mails.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.01.2024, 1 ORs 51/23

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