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Tierschutz: Veterinäramt durfte 40 Hunde in Obhut nehmen
Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat entschieden,dass das Veterinäramt insgesamt 40 Hunde von dem Gelände "Ponies Paradise"in Marl in Obhut nehmen durfte.
Bereits seit Anfang 2025 hatte die Tierschutzbehörde beimehreren Kontrollen große Mängel bei der Haltung der Hunde festgestellt. Trotzwiederholter Hinweise besserte sich die Situation nicht. Deshalb nahm der KreisRecklinghausen die 40 Labradore in Obhut.
Die Behörde ordnete zusätzlich an, die Hunde zu verkaufenoder weiterzuvermitteln. Beide Anordnungen sollten sofort umgesetzt werden. DieHalterin versuchte, dies gerichtlich zu stoppen, hatte damit aber keinenErfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahmen rechtmäßig sind. DieHalterin habe mehrfach gegen die Regeln des Tierschutzes verstoßen. Besonderswichtig waren dabei die Berichte und Fotos der Amtstierärztin.
Diese hatte festgestellt, dass die Hunde vernachlässigtwurden. Es gab zu wenig Liegeplätze, nicht genug geeignetes Futter, keinausreichend sauberes Trinkwasser und keine angemessene medizinische Versorgung.Außerdem wurde die unkontrollierte Vermehrung der Hunde nicht verhindert. Fürträchtige oder säugende Hündinnen gab es keine geschützten Rückzugsorte.
Die Entscheidung, die Hunde weiterzugeben, ist nach Ansichtdes Gerichts richtig und der Halterin wurde endgültig verboten, Hunde zu haltenoder zu betreuen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Hundehalterinkann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, PM vom 06.02.2026 zu 16 L1367/25 (Fortnahme) und 16 L 1380/25 (Veräußerung), nicht rechtskräftig