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Steuerverwaltung: Hessens Finanzämter wahren auch 2025 den Weihnachtsfrieden
Die 28 hessischen Finanzämter führen auch in diesem Jahr dieTradition des Weihnachtsfriedens fort. Wie das Finanzministerium des Landesmitteilt, wird die Steuerverwaltung vom 19. bis 31.12.2025 mit wenigenAusnahmen von belastenden Maßnahmen für Bürger absehen. Das soll den besonderenCharakter der Feiertage angemessen würdigen.
So würden die Finanzämter keine Steuern oder andere Abgabenanmahnen und Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen. Steuerpflichtige würdennicht zum Finanzamt vorgeladen und Vollstreckungshandlungen unterlassen. DieFinanzämter würden auch keine Außenprüfungshandlungen vornehmen.
In Steuer- und Bußgeldverfahren werde die die Einleitungeines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekanntgeben und Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorgeladen. Eswürden keine Bußgeldbescheide zugestellt und Vollstreckungsmaßnahmen inBußgeldsachen unterlassen.
Finanzministerium Hessen, PM vom 15.12.2025