Für eine höhere Tarifbindung: Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz
"Querdenken"-Anführer: Nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt, nicht wegen Betruges
Steuerpflichtige: Sollten sich vor Trickbetrügern in Acht nehmen
Wieder einmal flutet eine Welle gefälschter E-Mails im Namen des Finanzamts die E-Mail-Postfächer von Bürgern. Kriminelle nutzen die Abgabefrist der Steuererklärung 31. Juli und spekulieren darauf, dass viele Steuerpflichtige bereits ihre Steuerunterlagen abgegeben haben. Die Lohnsteuerhilfe Bayern warnt vor solchen Fake-Mails: Diese trügen viele Gesichter. Denn der vorgetäuschte Absender variiere. Mal sei es ELSTER, mal das Finanzamt, mal das Bundeszentralamt für Steuern. Doch eines hätten alle diese betrügerischen E-Mails gemeinsam: Sie zielten auf persönliche Daten, Bankdaten und Geld ab.
In E-Mails, die den auf den ersten Blick plausiblen Absender "[email protected]" tragen, würben die Betrüger mit einer Rückzahlung der Einkommensteuer, warnt die Lohnsteuerhilfe. Sie forderten den Empfänger dazu auf, die Kontodaten zu verifizieren, damit der vermeintliche Betrag auf das richtige Konto geht. Wird auf der link-Button betätigt, würden die Bankdaten abgefischt und missbraucht.
Parallel seien aktuell gefälschte E-Mails mit dem Absender ELSTER gesichtet worden, die sich auf Überprüfungen privater Veräußerungsgeschäfte mit Nennung des § 23 Einkommensteuergesetz berufen. Hier würden die Empfänger aufgefordert, ihre hinterlegten Personendaten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sollte dies nicht sofort passieren, drohen die Kriminellen laut Lohnsteuerhilfe mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Geldwäsche. Auch hier diene der in der E-Mail enthaltene, anzuklickende Button ausschließlich dem Phishing, also an private Daten für Missbrauch zu gelangen.
Die Lohnsteuerhilfe rät: In allen Fällen gelte, keineswegs zu reagieren und weder den Link-Button zu betätigen noch Anhänge zu öffnen. Die echten Steuerbehörden versendeten grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber keine Dokumente, Rechnungen oder Steuerbescheide per E-Mail. Ebenso fragten die echten Behörden niemals über E-Mails Informationen, wie persönliche Angaben, Bankverbindungen oder Passwörter, ab. Buttons oder direkte Links seien ein Hinweis auf Betrug. Bei Unsicherheit sei es sinnvoll, sich im echten Elster-Portal einzuloggen. Dort lägen die Nachrichten der Finanzbehörden im Posteingang.
Ein weiterer Tipp der Lohnsteuerhilfe: auf den Absendernamen der E-Mails klicken. Denn so könne man sich die volle E-Mail-Adresse anzeigen lassen und Betrüger schnell entlarven. Denn statt des offiziell wirkenden Absenders erscheine dann eine andere E-Mail-Adresse.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 05.08.2025