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Steuerlich geförderte private Altersvorsorge: Weichen stehen auf Reform

20.03.2026

Aus den Koalitionsfraktionen kommen Signale für Änderungenam Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge(BT-Drs. 21/4088). Wie der Deutsche Bundestag meldet, hieß es imFinanzausschuss am 18.03.2026 aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion, es sei zuerwägen, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige auszuweiten.

Die SPD-Fraktion sehe noch Redebedarf am Kostendeckel von1,5 Prozent beim Standardprodukt. Auch ein öffentlich verwaltetesStandardprodukt sei aus ihrer Sicht noch diskussionswürdig. Dieses fordere dieFraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem eigenen Antrag (BT-Drs. 21/3617). DieSozialdemokraten wollen dem Pressedienst des Bundestags zufolge außerdem dieFörderung von Familien mit niedrigen Einkommen nochmal in den Blick nehmen.

Insgesamt sähen die Koalitionsfraktionen Handlungsbedarf,die bestehende Riesterrente zu reformieren, da diese zu kompliziert, zubürokratisch und zu renditearm sei.

Die AfD-Fraktion habe zunächst die Auswahl derSachverständigen in der öffentlichen Anhörung am 16.03.2026 kritisiert. Dortseien zu viele Vertreter der Finanzwirtschaft gewesen und zu wenigeWissenschaftler. Dem Gesetzentwurf habe sie durchaus positive Änderungen zugebilligt.Er gehe aber bei der Reform der privaten Altersvorsorge nicht weit genug,weshalb sie ihn ablehne. Ein eigener AfD-Antrag trage den Titel "PrivateAltersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen" (BT-Drs.21/2830).

Für eine obligatorische private Vorsorge mit einerOpt-out-Regel machen sich nach Angaben des Bundestages die Grünen stark. Dennmit dem bestehenden Prinzip würden einkommensschwache Haushalte nicht erreicht.Diese Kritik hätten auch Vertreter der Wissenschaft und des Verbraucherschutzesgeteilt, wie in der Anhörung deutlich geworden sei.

Eine gänzliche Ablehnung der steuerlichen Förderung sei vonder Fraktion Die Linke gekommen. Steuergeld solle besser in die gesetzlicheRente fließen als in die private. Am vorliegenden Gesetzentwurf habe sie darüberhinaus kritisiert, dass er zu einer Verschlechterung bei Familien mit Kindernund geringen Einkommen führe.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.03.2026

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