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Selbstständige: Können ab sofort Neustarthilfe Plus für Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

18.10.2021

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbstständige können seit dem 14.10.2021 Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten.

Die Antragsstellung erfolge über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Auch die Förderbedingungen seien in Form umfassender FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht. Die Antragstellung für die verlängerte Neustarthilfe Plus für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte einreichen, werde gesondert bekannt gegeben. Diese Anträge könnten ab Anfang November gestellt werden, so das BMWi.

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist nach Angaben des Ministeriums inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 und führt die bewährten Förderbedingungen fort. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus seien – wie auch bislang – Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen wie so genannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung sei insbesondere, dass die Selbstständigkeit im Haupterwerb ausgeübt und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus werde als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssten Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September beziehungsweise Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, könnten sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, werde die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und sei dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30.09.2022 zurückzuzahlen.

Soloselbstständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, könnten bis 31.12.2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genüge dazu ein Klick im Antragssystem.

Wichtig sei, dass die im Antrag angegebene Kontonummer fehlerfrei eingegeben wird und dass diese mit der Kontonummer übereinstimmt, die beim Finanzamt hinterlegt ist, betont das BMWi. Bei Anträgen mit abweichenden Kontonummern komme es im Verfahren der Bewilligungsstellen, das Ende des Monats beginnt, immer wieder zu Rückfrageschleifen und damit zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Daher empfehle es sich, bei Eingabe der Kontonummer besonders sorgfältig vorzugehen und die beim Finanzamt hinterlegte Kontonummer einzugeben.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 14.10.2021

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