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Schwarzarbeitskontrolle: Zukünftig vor allem Friseur- und Kosmetiksalons im Fokus
Friseur- undKosmetiksalons sollen künftig zu den Schwerpunktbranchen im Kampf gegenSchwarzarbeit gehören. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor(BT-Drs, 21/1930). Dafür sollen aus dem Branchenkatalog die Forst- undFleischereibranche gestrichen werden.
Der Gesetzentwurfsieht ferner vor, dass die beim Zoll angesiedelte Einheit FinanzkontrolleSchwarzarbeit (FKS) künftig mittels eines neuen Informations- undDatenanalysesystems große Datenmengen systematisch auswerten kann. Ferner solldie FKS künftig besser in den polizeilichen Informationsverbund eingebundenwerden. Sie erhält darüber hinaus eigene Befugnisse bei der selbstständigenDurchführung von Ermittlungsverfahren.
Für die Haushaltevon Bund, Ländern und Sozialversicherungen soll das Gesetz laut Bundesregierungzu Mehreinnahmen von 858,4 Millionen Euro bis zum Jahr 2029 führen.
Der Bundesrat hatbereits eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabeigeht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch aufdie Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem.Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zurTeilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zuübertragen.
DeutscherBundestag, PM vom 07.10.2025