Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    SA-Parole "Alles für Deutschland" verwen...

SA-Parole "Alles für Deutschland" verwendet: Geldstrafe für 81-Jährige

23.09.2025

1.800 Euro Geldstrafe muss eine 81 Jahre alte Frau zahlen, weil sie in der Öffentlichkeit die SA-Parole "Alles für Deutschland" geäußert hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts (AG) Detmold gehalten. Die Verurteilung der Seniorin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist damit rechtskräftig.

Das AG Detmold hatte die 1944 geborene Frau im Januar 2025 zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt, weil sie im April 2024 auf dem Marktplatz in Lemgo für mehrere Teilnehmer einer Versammlung deutlich vernehmbar die Parole "Alles für Deutschland" gerufen hatte. Hintergrund war eine regelmäßig montags stattfindende Kundgebung unter dem Motto "Genug spaziert", bei der sich Menschen gegen Rechtsradikalismus positionieren. Die Angeklagte hatte sich über das Auftreten der Demonstrierenden geärgert und daraufhin die Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) laut geäußert.

Die hiergegen eingelegte Berufung hatte das Landgericht Detmold im April 2025 verworfen. Jetzt war auch die Revision der Angeklagten erfolglos. Das OLG Hamm stellte klar, dass die Strafbarkeit der Parole "Alles für Deutschland" nicht erst durch jüngste Rechtsprechung begründet worden sei, sondern bereits seit einer Entscheidung desselben Gerichts aus dem Jahr 2006 feststehe. Hinsichtlich der Frage, ob die Angeklagte die Herkunft der Parole kannte, habe sich das LG in seiner Beweiswürdigung davon überzeugen können, dass ihr bewusst war, dass es sich um einen Wahlspruch der verbotenen SA handelt. Das OLG konnte keine Rechtsfehler bei dieser Würdigung feststellen.

Oberlandesgericht Hamm, PM vom 22.09.2025, III-4 ORs 113/25

Mit Freunden teilen