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Paketboten: Kabinett beschließt sozialen Schutz

04.08.2025

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Deshalb hat das Kabinett jetzt beschlossen, das Gesetz zu entfristen.

Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel nehme auch das Auftragsvolumen der Paketbranche zu, erläutert die Bundesregierung. Wegen der hohen Auslastung seien die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dadurch sei es immer wieder zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug gekommen – zulasten der Beschäftigten.

Das Paketboten-Schutz-Gesetz regele die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Laut Regierung heißt das: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das Bundeskabinett habe nun beschlossen, das zunächst bis Ende 2025 befristete Gesetz zu entfristen.

Es solle sie dauerhaft gelten. Denn Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigten, dass sie wirksam ist: In der Paketbranche sei der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit seien zurückgedrängt worden. Große Paketdienstleister wählten ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden, für deren Beitragsschulden zu haften.

Damit schütze das Gesetz die Beschäftigten in der Paketzustellung, indem es den Sozialversicherungsträgern leichter gemacht werde, offene Beitragsforderungen geltend zu machen. Außerdem trage es dazu bei, Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung zurückzudrängen und Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft zu vermeiden.

Um den Missständen in der Paketbranche entgegenzuwirken, hatte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 2019 die so genannte Nachunternehmerhaftung – oder auch Generalunternehmerhaftung – auf die Paketbranche ausgeweitet. Das heiße, dass sich Generalunternehmer von der Haftung befreien können, indem sie von den Nachunternehmern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften aus und belegten damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Fall eines Verstoßes sei der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit. In der Fleischwirtschaft und der Baubranche gelte diese Praxis bereits seit Langem, so die Regierung.

Bundesregierung, PM vom 30.07.2025

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