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Onlineverträge: Weg frei für mehr Verbraucherschutz
Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen imInternet besser geschützt. Der Bundesrat hat am 30.01.2026 das zugrunde liegendeGesetz gebilligt, mit dem mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetztwerden.
Zukünftig können im Internet geschlossene Verträge einfacherwiderrufen werden. Anbieter müssen dafür eine leicht auffindbare, jederzeitverfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollendamit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossenworden sind.
Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen,dass Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen.Unternehmen sind zukünftig verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlichzu erläutern und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern.Darüber hinaus können Verbraucher im Online-Bereich eine direkte persönlicheKontaktaufnahme verlangen.
Das Gesetz sieht auch begrenzte Fristen beim Widerruf vonVerträgen zu Finanzdienstleistungen vor: maximal zwölf Monate und 14 Tage, essei denn, die Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrechtinformiert. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen, Missbrauch verhindern unddie bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeitenzu vermeiden.
Das Gesetz bestimmt auch, dass Patienten künftig einengrundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsaktehaben.
Es kann nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vomBundespräsidenten ausgefertigt werden. Wesentliche Teile des Gesetzes treten am19.06.2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten gesonderte Fristen.
Bundesrat, PM vom 30.01.2026