Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer: Aus...

Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer: Aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen

20.11.2025

In einem Fall, indem es um Lieferungen aus einem anderen Mitgliedsstaat ging, kam es zu derenfehlerhafter umsatzsteuerlicher Behandlung durch die Belieferte, wobei siedamit der Ansicht der Betriebsprüfung gefolgt war. Das Finanzgericht (FG)Niedersachsen hat das Finanzamt im Nachgang verpflichtet, der Steuerpflichtigendie Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nach§ 227 Abgabenordnung zu erlassen.

Die Klägerin hatteLieferungen aus einem anderen Mitgliedsstaat ursprünglich zutreffend alsinnergemeinschaftliche Erwerbe mit Vorsteuerabzug behandelt. Die Betriebsprüfungvertrat demgegenüber die Auffassung, der Ort der Lieferung sei im Inland.Nachdem der Beklagte auch dem Lieferer gegenüber vertrat, seine Lieferungenseien im Inland steuerbar und steuerpflichtig, erteilte der Lieferer derKlägerin nachträglich Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis, woraufhin dieKlägerin – dem Standpunkt der Betriebsprüfung folgend – die ausgewiesene Steuerfür das Jahr der Rechnungsberichtigungen als Vorsteuer geltend machte und dendaraus entstehenden Erstattungsbetrag sodann an den Lieferer zahlte.

Nachdem das FGNiedersachsen und der Bundesfinanzhof der Klage des Lieferers gegen dieBehandlung der Lieferungen als im Inland steuerpflichtig stattgegeben hatten,rückte das Finanzamt auch gegenüber der Klägerin von seiner unzutreffendenRechtsauffassung wieder ab. Der Lieferer korrigierte seine Rechnungen erneut,sodass die Berücksichtigung der Vorsteuer für das Jahr der erstenRechnungsberichtigung rückgängig zu machen war. Hierdurch entstandenNachzahlungszinsen in beträchtlicher Höhe.

Das FG entschied,dass diese Nachzahlungszinsen zu erlassen seien. Der Irrtum über das Vorliegeneiner vom Lieferer zu versteuernden Inlandslieferung anstelle eines von derKlägerin zu versteuernden innergemeinschaftlichen Erwerbs sei insoweit mit denso genannten § 13b-Fällen (gemeinsamer Irrtum über die Steuerschuldnerschaft)vergleichbar, in denen die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Erlass vonNachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei der Beurteilung des Liquiditätsvorteilsausnahmsweise die Verwendung einer unberechtigten Steuererstattung durch denSteuerpflichtigen berücksichtige.

FinanzgerichtNiedersachsen, Urteil vom 07.08.2025, 5 K 160/24, rechtskräftig

Mit Freunden teilen